
Ausbildung in Motorrad und Roller
Zweirädrige KFZ
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Mindestalter: 24 Jahre ohne Vorbesitz
- Mindestalter: 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
- Hubraum von mehr als 50 cc
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
- Auch mit Beiwagen
Dreirädrige KFZ
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Mindestalter: 21 Jahre ohne Vorbesitz bei Erwerb von dreirädrigen KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 KW
- Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum max. 50 ccm, Dieselmotor max. 500 ccm
- Max. 45 km/h
EU-Klasse L1e-B
Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, max. 50 ccm Hubraum (Benziner), max. 45 km/h, max. 4 kW Leistung, mit Elektroantrieb max. 4 kW Leistung.
EU-Klasse L2e
Dreirädriges Kleinkraftrad, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinmotoren, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 45 km/h, max. 270 kg Leergewicht, max. 4 kW Leistung auch bei Elektroantrieb.
EU-Klasse L6e
Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug, max. 45 km/h, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm bei Benzinmotoren, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 2 Sitzplätze.
EU-Klasse L6e-A
Leichtes Straßen-Quad, max. 45 km/h, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 2 Sitzplätze, max. 4 kW Leistung auch mit Elektroantrieb.
EU-Klasse L6e-B
Leichtes Vierradmobil, geschlossener Fahrgastraum, max. 45 km/h, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm bei Benzinmotoren, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung auch mit Elektroantrieb.
Zweirädrige KFZ
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum max. 125 ccm
- Motorleistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige KFZ
- Hubraum mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotor oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- Mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder auch mit Beiwagen, mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Aufstieg von A1 auf A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz.