Motorrad im Sonnenuntergang

Ausbildung in Motorrad und Roller

A

Zweirädrige KFZ

  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mindestalter: 24 Jahre ohne Vorbesitz
  • Mindestalter: 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
  • Hubraum von mehr als 50 cc
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
  • Auch mit Beiwagen

Dreirädrige KFZ

  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre ohne Vorbesitz bei Erwerb von dreirädrigen KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 KW
  • Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
AM
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Hubraum max. 50 ccm, Dieselmotor max. 500 ccm
  • Max. 45 km/h

EU-Klasse L1e-B

Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, max. 50 ccm Hubraum (Benziner), max. 45 km/h, max. 4 kW Leistung, mit Elektroantrieb max. 4 kW Leistung.

EU-Klasse L2e

Dreirädriges Kleinkraftrad, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinmotoren, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 45 km/h, max. 270 kg Leergewicht, max. 4 kW Leistung auch bei Elektroantrieb.

EU-Klasse L6e

Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug, max. 45 km/h, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm bei Benzinmotoren, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 2 Sitzplätze.

EU-Klasse L6e-A

Leichtes Straßen-Quad, max. 45 km/h, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 2 Sitzplätze, max. 4 kW Leistung auch mit Elektroantrieb.

EU-Klasse L6e-B

Leichtes Vierradmobil, geschlossener Fahrgastraum, max. 45 km/h, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm bei Benzinmotoren, max. 500 ccm bei Dieselmotoren, max. 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung auch mit Elektroantrieb.

A1

Zweirädrige KFZ

  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige KFZ

  • Hubraum mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotor oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
  • Mit symmetrisch angeordneten Rädern
A2
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder auch mit Beiwagen, mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Verhältnis Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Aufstieg von A1 auf A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns.

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