PKW fährt eine Bergstraße im Sonnenuntergang hinauf

Ausbildung für Personenkraftwagen

B
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mindestalter: 18 jahre (B), 17 Jahre (bF17)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg die zur Beförderung von acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse können genutzt werden, sofern die Kombination 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet.

Außerdem – nur in Deutschland – dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW geführt werden, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

BE
  • Vorbesitz: Klasse B / bF 17
  • Mindestalter: 18 Jahre (B), 17 Jahre (bF17)

Berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges von 7,0 t.

B196
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Mindestalter: 25 Jahre

Berechtigt – nur in Deutschland - zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse A1 (max.125 ccm) auch mit Beiwagen.

Maximale Motorleistung nicht mehr als 11 kW (wenn das Verhältnis Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt).

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in der Fahrerlaubnis ist keine eigene Führerscheinklasse.

B197
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre (B), 17 Jahre (bF17)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse können genutzt werden, sofern die Kombination 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet

Nach erlangen und Nachweis der Schaltkompetenz innerhalb der praktischen Ausbildung wird die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.

Berechtigt zum Führen von Automatik- und Schaltfahrzeugen innerhalb der Fahrerlaubnisklasse B.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns.

Zum KontaktZum Kontakt